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15. Dezember 2019

Fahrlehrerrecht

Notizen machen

Nach § 16 FahrlG benötigt ein Ausbildungsfahrlehrer ab dem 01.01.2020 eine Erlaubnis. Das Genehmigungsverfahren für diese Ausbildungsfahrlehrerlaubnis kann in der Fahrlehrerverwaltung über eine neue Schaltfläche bearbeitet werden.

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